Seit dem 11. Dezember 2019 können Sie bis zum 31. März 2020 eine so genannte „KMU DIGITAL 2.0 Umsetzungsförderung“ beim AWS (über den AWS Fördermanager) beantragen. Dies ist ein Novum bei KMU DIGITAL, denn es werden Digitalisierungsprojekte österreichischer KMU direkt bei der Umsetzung zu 30% mitfinanziert. Die Projektdauer selbst darf – trotz der Einreichfrist bis Ende März – ein Jahr betragen. Doch welche Projekte werden gefördert?
Grundsätzlich stehen 2 Mio. Euro Förderbudget zur Verfügung, die nach dem first-come-first-served Prinzip vergeben werden. Die Voraussetzungen, um ein Projekt tatsächlich mit 30% der förderbaren Kosten aus diesem Topf zu unterstützen sind:
Wichtig ist, dass nur aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen) sowie damit einhergehende Leistungen externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, (Cloud-)Softwarelizenzen), die in direktem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen, gefördert werden. In Verbindung mit aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen können auch Digitalisierungsgesamtpakete (z.B. Aufbau einer Homepage mit begleitender Rechtsberatung, kundenspezifisches Setup eines Webshops oder Implementierung von Versandschnittstellen) von externen Anbietern gefördert werden, die laufende Kosten inkludieren können, welche für eine Förderlaufzeit von maximal 12 Monaten gefördert werden können.
Beispielsweise werden Neuinvestitionen in den folgenden Bereichen gefördert (nicht abschließend):
Wichtig: Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z.B. Austausch von PCs, Tablets oder Smartphones, Aktualisierungen von Webseiten, Standard-Upgrades) sind nicht förderfähig. Gleiches gilt für:
• Kosten, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden oder die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Digitalisierungsprojekt stehen
• Investitionen mit Investitionsstandort außerhalb Österreichs
• Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
• Projekte aus dem Modul Umsetzung, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
• Fahrzeuge, Finanzanlagen, Finanzierungskosten, aktivierte Eigenleistungen
• Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z.B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen – „Übernahmekosten“)
• laufende Betriebskosten (z.B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die im Rahmen der Umsetzungsförderung neu angeschaffte und eingesetzte Softwareprodukte betreffen.
• Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen
• Kosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden (z.B. Projektkosten im Rahmen von „go-International“ etc.), wenn dadurch eine Förderquote von über 100% erreicht werden würde.
• Nicht aktivierungsfähige Beratungskosten oder Kosten, die bereits im Modul Beratung gefördert wurden, können im Modul Umsetzung nicht gefördert werden.
• Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren
Der Antrag für eine Umsetzungsförderung kann bis zum 31.3.2020 über www.kmudigital.at nach Abschluss einer zuvor durchgeführten KMU DIGITAL Beratung eingereicht werden. Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal ein Jahr. Falls Sie an einer geförderten Beratung im Rahmen von KMU DIGITAL interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter cp@christophpritz.com.